Fahren ohne Führerschein: Strafe, Punkte und Folgen

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Fahren ohne Führerschein: Strafe, Bußgeld, Punkte und Folgen

Wer nach Fahren ohne Führerschein Strafe sucht, möchte meist wissen, welche Konsequenzen drohen, wenn man ohne gültige Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbot oder ohne das Führerscheindokument fährt.

Dabei ist eine wichtige Unterscheidung erforderlich: Fahren ohne Fahrerlaubnis ist etwas anderes als das bloße Nichtmitführen des Führerscheins. Während das Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis grundsätzlich eine Straftat darstellt, kann das vergessene Dokument lediglich eine Ordnungswidrigkeit sein.

Die konkrete Folge hängt vom Sachverhalt, dem Verschulden, möglichen Vorstrafen und der Frage ab, ob ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegt.

Welche Strafe droht beim Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl die erforderliche Fahrerlaubnis fehlt oder ein Fahrverbot besteht, muss nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) grundsätzlich mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Bei fahrlässigem Verhalten sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen vor. Auch der Halter eines Fahrzeugs kann sich strafbar machen, wenn er das Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis anordnet oder zulässt.

Was bedeutet „ohne Führerschein fahren“ genau?

Im Alltag wird der Ausdruck für mehrere unterschiedliche Situationen verwendet.

1. Die Fahrerlaubnis wurde nie erworben

Eine Person fährt ein Auto, obwohl sie niemals die erforderliche Fahrerlaubnis erhalten hat. Dies ist grundsätzlich Fahren ohne Fahrerlaubnis und kann nach § 21 StVG strafbar sein.

2. Die Fahrerlaubnis wurde entzogen

Wurde die Fahrerlaubnis beispielsweise wegen Alkohol, Drogen, zu vieler Punkte oder fehlender Fahreignung entzogen, darf die Person nicht weiterfahren. Das gilt auch dann, wenn sie das alte Führerscheindokument noch besitzt.

3. Es besteht ein Fahrverbot

Während eines wirksamen Fahrverbots darf kein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden. Auch das Fahren trotz Fahrverbots fällt unter § 21 StVG.

4. Der Führerschein liegt zu Hause

Wer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt, aber das Führerscheindokument nicht mitführt, befindet sich in einer anderen Situation. Das ist grundsätzlich nicht mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gleichzusetzen.

5. Die falsche Fahrzeugklasse wird gefahren

Wer beispielsweise nur eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, aber ein Fahrzeug führt, für das eine andere Fahrerlaubnisklasse erforderlich ist, kann ebenfalls ohne die erforderliche Fahrerlaubnis fahren.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Welche Strafe ist möglich?

Nach § 21 Abs. 1 StVG sind grundsätzlich folgende Strafen möglich:

  • Geldstrafe,
  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr,
  • strafrechtliche Verfolgung,
  • gegebenenfalls weitere fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen.

Bei Fahrlässigkeit gelten grundsätzlich niedrigere Strafrahmen. Eine konkrete Geldstrafe lässt sich nicht pauschal nennen, weil Geldstrafen in Deutschland häufig anhand von Tagessätzen berechnet werden.

Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich insbesondere nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der betroffenen Person. Deshalb können zwei Personen für einen ähnlichen Sachverhalt unterschiedlich hohe Geldstrafen erhalten.

Wie viele Punkte gibt es?

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung als schwerwiegende Zuwiderhandlung aufgeführt. Nach Anlage 13 FeV kann die entsprechende Straftat mit drei Punkten bewertet werden, soweit sie zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt. In anderen Fällen kann die Bewertung abweichen.

Die Punktefrage sollte deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist auch, ob bereits Eintragungen im Fahreignungsregister bestehen und ob eine Entziehung oder Sperre angeordnet wird.

Wird das Auto eingezogen?

In bestimmten Fällen kann das Fahrzeug eingezogen werden. Das betrifft insbesondere Situationen, in denen:

  • die Fahrerlaubnis entzogen wurde,
  • ein Fahrverbot besteht,
  • eine Sperre angeordnet wurde,
  • die Person bereits früher wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde,
  • oder der Halter das Fahren trotz fehlender Fahrerlaubnis ermöglicht hat.

Die Einziehung ist keine automatische Folge jedes einzelnen Verstoßes. Sie hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen des Falls ab.

Was passiert beim ersten Mal?

Beim erstmaligen Verstoß können die Folgen unter anderem sein:

  • Ermittlungsverfahren,
  • Vorladung oder Anhörung,
  • Geldstrafe,
  • Punkte,
  • Verlängerung einer bestehenden Sperre,
  • Anordnung einer Sperrfrist,
  • Probleme bei der späteren Erteilung einer Fahrerlaubnis.

Auch ein erstmaliger Verstoß sollte ernst genommen werden. Eine „einmalige Ausnahme“ bedeutet nicht, dass die Tat folgenlos bleibt.

Fahren ohne Führerschein während der Probezeit

Bei Fahranfängern kann Fahren ohne Fahrerlaubnis besonders schwerwiegende Folgen haben. Die Tat wird in der FeV als schwerwiegende Zuwiderhandlung im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe aufgeführt.

Je nach Situation können zusätzliche Maßnahmen hinzukommen, beispielsweise:

  • Verlängerung der Probezeit,
  • Aufbauseminar,
  • weitere fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen,
  • Schwierigkeiten bei der Erteilung oder Wiedererteilung.

Die genaue Folge hängt davon ab, ob bereits eine Fahrerlaubnis bestand, ob ein Fahrverbot vorlag und wie die Tat rechtlich bewertet wird.

Fahren trotz Führerscheinentzug

Fahren trotz Entziehung der Fahrerlaubnis ist besonders riskant. Die Entziehung bedeutet, dass die bisherige Fahrerlaubnis nicht mehr besteht. Das bloße Besitzen des alten Führerscheins berechtigt nicht zum Fahren.

Wenn eine Sperrfrist angeordnet wurde, darf während dieser Zeit grundsätzlich keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Ein ausländischer Führerschein ist kein automatischer Weg, eine deutsche Entziehung oder Sperre zu umgehen.

Vor einer erneuten Fahrt sollte die betroffene Person die Fahrerlaubnisbehörde kontaktieren und klären, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Neuerteilung möglich ist.

Fahren trotz Fahrverbot

Ein Fahrverbot ist von einer Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Während des Fahrverbots darf die betroffene Person kein Kraftfahrzeug führen.

Wer trotzdem fährt, kann sich nach § 21 StVG strafbar machen. Das gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug dem Fahrer selbst gehört oder von einer anderen Person überlassen wurde.

Fahren ohne Führerscheindokument

Wer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt, aber den Führerschein zu Hause vergessen hat, begeht normalerweise nicht dieselbe Tat wie jemand ohne Fahrerlaubnis.

Bei einer Kontrolle kann die Polizei die Identität und die Fahrerlaubnis überprüfen. Je nach Situation kann dennoch ein Verwarnungs- oder Bußgeld wegen des Nichtmitführens des vorgeschriebenen Dokuments entstehen.

Wichtig ist daher die Unterscheidung:

SituationRechtliche Einordnung
Fahrerlaubnis nie erworbenFahren ohne Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnis entzogenFahren ohne Fahrerlaubnis
Aktives FahrverbotFahren trotz Fahrverbots
Gültige Fahrerlaubnis, Dokument vergessenNicht automatisch Fahren ohne Fahrerlaubnis
Falsche FührerscheinklasseFahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis
Gefälschter FührerscheinZusätzlich mögliche weitere Straftaten

Darf man mit einem vorläufigen Dokument fahren?

Ob ein vorläufiger Nachweis zum Fahren berechtigt, hängt vom konkreten Dokument und dessen Gültigkeitsbereich ab. Nicht jedes Schreiben, jede Bescheinigung oder jeder Antrag ersetzt einen gültigen Führerschein.

Vor einer Fahrt sollte geprüft werden:

  • ob das Dokument ausdrücklich als Fahrerlaubnisnachweis gilt,
  • in welchem Gebiet es gültig ist,
  • wie lange es gültig bleibt,
  • ob bestimmte Auflagen bestehen,
  • ob es nur für Prüfungs- oder Verwaltungszwecke ausgestellt wurde.

Bei Unsicherheit sollte die ausstellende Behörde kontaktiert werden.

Fahren ohne Fahrerlaubnis mit dem Fahrzeug eines anderen

Nicht nur der Fahrer kann rechtliche Probleme bekommen. Auch der Fahrzeughalter kann sich strafbar machen, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig zulässt, dass eine Person ohne erforderliche Fahrerlaubnis fährt.

Deshalb sollte ein Halter vor der Überlassung eines Fahrzeugs prüfen, ob die andere Person:

  • die erforderliche Führerscheinklasse besitzt,
  • nicht einem Fahrverbot unterliegt,
  • keine Entziehung der Fahrerlaubnis hat,
  • und tatsächlich zum Führen des konkreten Fahrzeugs berechtigt ist.

Welche Auswirkungen hat ein Unfall?

Kommt es beim Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einem Unfall, können zusätzliche Folgen entstehen:

  • zivilrechtliche Schadensersatzforderungen,
  • Probleme mit der Kfz-Haftpflichtversicherung,
  • mögliche Regressforderungen,
  • weitere strafrechtliche Ermittlungen,
  • erhebliche finanzielle Belastungen.

Die Haftpflichtversicherung kann Geschädigte grundsätzlich schützen, aber unter bestimmten Voraussetzungen Regress beim verantwortlichen Fahrer oder Halter verlangen. Die genaue Bewertung hängt vom Versicherungsvertrag und dem konkreten Unfallhergang ab.

Was sollte man nach einer Kontrolle tun?

Nach einer Kontrolle oder einem Unfall sollten Betroffene:

  1. keine falschen Angaben machen,
  2. keine Dokumente fälschen oder nachträglich verändern,
  3. keine weiteren Fahrten ohne geklärte Berechtigung unternehmen,
  4. behördliche Schreiben sorgfältig aufbewahren,
  5. bei einem Ermittlungsverfahren rechtlichen Rat einholen,
  6. die Fahrerlaubnisbehörde nach dem weiteren Vorgehen fragen.

Als Beschuldigter besteht grundsätzlich das Recht, zur Sache zu schweigen. Eine individuelle rechtliche Beratung kann helfen, die nächsten Schritte korrekt einzuschätzen.

Wie erhält man die Fahrerlaubnis wieder?

Die Wiedererteilung hängt vom Grund des Verlusts ab. Je nach Sachverhalt können erforderlich sein:

  • Antrag auf Neuerteilung,
  • Ablauf einer Sperrfrist,
  • medizinische Nachweise,
  • ärztliches Gutachten,
  • medizinisch-psychologische Untersuchung,
  • Nachweis der Fahreignung,
  • erneute theoretische oder praktische Prüfung,
  • Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde entscheidet anhand der gesetzlichen Voraussetzungen. Ein Führerschein kann nicht einfach durch die Zahlung an einen privaten Vermittler wieder gültig gemacht werden.

Häufige Fragen zum Thema Fahren ohne Führerschein Strafe

Was ist die Strafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Grundsätzlich drohen nach § 21 StVG eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Bei Fahrlässigkeit gilt ein gesonderter Strafrahmen.

Ist Fahren ohne Führerschein eine Straftat?

Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ist grundsätzlich eine Straftat. Das bloße Vergessen des Führerscheindokuments ist davon zu unterscheiden.

Was passiert, wenn man ohne Führerschein erwischt wird?

Es kann zu einer Kontrolle, einem Ermittlungsverfahren, einer Geldstrafe, Punkten und weiteren fahrerlaubnisrechtlichen Folgen kommen. Die konkrete Folge hängt vom Sachverhalt ab.

Wie viele Punkte gibt es für Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Die Tat kann mit drei Punkten bewertet werden, insbesondere wenn sie zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt. Die genaue Bewertung richtet sich nach der FeV und dem Einzelfall.

Kann das Auto eingezogen werden?

In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen kann das Fahrzeug eingezogen werden. Dies ist insbesondere bei wiederholten Taten oder Fahren trotz Entziehung, Sperre oder Fahrverbot relevant.

Ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis beim ersten Mal weniger schlimm?

Ein erstmaliger Verstoß kann sich auf die Strafhöhe auswirken, bleibt aber grundsätzlich eine ernsthafte Angelegenheit. Auch beim ersten Mal können Geldstrafe, Punkte und weitere Maßnahmen drohen.

Was passiert beim Fahren trotz Führerscheinentzug?

Fahren trotz Entziehung der Fahrerlaubnis kann nach § 21 StVG strafbar sein. Der Besitz des alten Führerscheins berechtigt nicht zum Fahren.

Ist Fahren trotz Fahrverbot eine Straftat?

Ja. Das Führen eines Kraftfahrzeugs trotz wirksamen Fahrverbots fällt grundsätzlich unter § 21 StVG.

Darf ich fahren, wenn ich den Führerschein zu Hause vergessen habe?

Wenn eine gültige Fahrerlaubnis besteht, liegt normalerweise kein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Das Nichtmitführen des Dokuments kann jedoch eine gesonderte Folge haben.

Kann ein EU-Führerschein eine deutsche Sperre umgehen?

Nein. Ein ausländischer Führerschein hebt eine deutsche Entziehung oder Sperre nicht automatisch auf. Die Nutzbarkeit muss im konkreten Fall geprüft werden.

Was sollte ich nach einer Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis tun?

Betroffene sollten keine weiteren Fahrten unternehmen, behördliche Schreiben aufbewahren und bei Bedarf eine qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

FAQ-Schema für Suchmaschinen

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